Fundamente des Arbeitsschutzes

 

1. Gefährdungsbeurteilung

2. Betriebsanweisung

3. Unterweisung

 

 

 

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein systematischer Prozess zur Ermittlung und Bewertung von Gefahren am Arbeitsplatz und zur Ableitung von Schutzmaßnahmen. Sie bildet die Grundlage für Betriebsanweisungen (schriftliche Regeln) und Unterweisungen (mündliche Schulungen). Während die Gefährdungsbeurteilung analytisch und dokumentationspflichtig ist, sind Betriebsanweisungen praxisorientierte Handlungsregeln und Unterweisungen die direkte Vermittlung dieser Regeln an Beschäftigte BAuA VBG DGUV BG Verkehr LapID Fuhrpark Blog.


? Typischer Aufbau einer Gefährdungsbeurteilung

Eine Gefährdungsbeurteilung folgt einem klar strukturierten Ablauf, meist in 7 Schritten VBG:

  1. Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen
    • Welche Arbeitsplätze und Tätigkeiten werden betrachtet?
    • Verantwortlichkeiten und beteiligte Personen dokumentieren.
  2. Gefährdungen und Belastungen ermitteln
    • Methoden: Begehungen, Mitarbeiterbefragungen, Beobachtungen.
    • Typische Gefährdungen: mechanisch, chemisch, psychisch, organisatorisch.
  3. Gefährdungen bewerten
    • Einschätzung von Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere.
    • Prüfung von Substitutionsmöglichkeiten (z. B. weniger gefährliche Stoffe).
  4. Schutzmaßnahmen festlegen
    • Technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen.
    • Orientierung an dem STOP-Prinzip (Substitution, Technik, Organisation, Person).
  5. Maßnahmen umsetzen
    • Praktische Einführung im Betrieb, Bereitstellung von Arbeitsmitteln.
  6. Wirksamkeit kontrollieren
    • Regelmäßige Überprüfung, ob die Maßnahmen greifen.
  7. Dokumentation und Fortschreibung
    • Schriftliche Dokumentation ist gesetzlich vorgeschrieben.
    • Regelmäßige Aktualisierung bei Änderungen im Betrieb.

 

 

 

 

? Vergleich mit Betriebsanweisung und Unterweisung

Merkmal

Gefährdungsbeurteilung

Betriebsanweisung

Unterweisung

Ziel

Analyse & Bewertung von Gefahren, Ableitung von Maßnahmen

Konkrete schriftliche Regeln für Tätigkeiten/Arbeitsmittel

Mündliche Vermittlung von Regeln und Maßnahmen

Form

Dokumentationspflicht, systematischer Prozess

Schriftlich, ausgehängt am Arbeitsplatz

Mündlich, interaktiv, mit Dokumentationspflicht

Rechts-grundlage

Arbeitsschutzgesetz (§§ 5, 6 ArbSchG)

ArbSchG, GefStoffV, BetrSichV, DGUV Vorschriften

ArbSchG § 12, DGUV Vorschrift 1

Adressaten

Arbeitgeber, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte

Beschäftigte am jeweiligen Arbeitsplatz

Alle Beschäftigten, inkl. Azubis, Leiharbeitnehmer

Zeitpunkt

Vor Aufnahme einer Tätigkeit, regelmäßig aktualisiert

Vor Ort, dauerhaft verfügbar

Vor Aufnahme der Tätigkeit, mindestens jährlich

Inhalt

Gefährdungen, Bewertung, Maßnahmen, Wirksamkeit

Gefahren, Schutzmaßnahmen, Verhalten im Notfall

Erklärung der Betriebsanweisung, praktische Hinweise


Unterschiede im Kern

  • Gefährdungsbeurteilung = Analyse- und Planungsinstrument → Grundlage für alles Weitere.
  • Betriebsanweisung = schriftliche Umsetzung der Ergebnisse → klare Regeln für den Arbeitsplatz.
  • Unterweisung = mündliche Vermittlung dieser Regeln → direkte Schulung der Beschäftigten.

·         Man könnte sagen:
 Die Gefährdungsbeurteilung ist das „Warum und Was“,
 * die Betriebsanweisung das „Wie schriftlich“,
 * die Unterweisung das „Wie praktisch erklärt“.

 

 

 

 


Beispiel: Gefährdungsbeurteilung für eine Schleifmaschine

 

Schritt Gefährdungs-beurteilung

Inhalt

Bezug zur Betriebs-anweisung

Bezug zur Unterweisung

1. Arbeitsbereich festlegen

Werkstatt, Schleifmaschine, Bedienpersonal

Betriebsanweisung bezieht sich genau auf diese Maschine

Unterweisung richtet sich an die Beschäftigten, die dort arbeiten

2. Gefährdungen ermitteln

Mechanische Gefährdung (rotierende Scheibe), Staub, Lärm

Betriebsanweisung nennt diese Gefahren konkret

Unterweisung erklärt die Gefahren anschaulich und praxisnah

3. Gefährdungen bewerten

Risiko: Schnittverletzungen, Staubbelastung, Gehörschäden

Betriebsanweisung enthält die Bewertung nicht, sondern nur die Regeln

Unterweisung vermittelt die Bedeutung der Risiken für die Beschäftigten

4. Schutzmaß-nahmen festlegen

Absaugung, Gehörschutz, Schutzbrille, klare Arbeitsabläufe

Betriebsanweisung listet diese Maßnahmen als verbindliche Regeln

Unterweisung übt die Anwendung der Maßnahmen praktisch ein

5. Maßnahmen umsetzen

Absauganlage installieren, PSA bereitstellen

Betriebsanweisung schreibt die Nutzung vor

Unterweisung zeigt, wie PSA korrekt getragen wird

6. Wirksamkeit kontrollieren

Regelmäßige Prüfung der Absaugung, Lärmmessung

Betriebsanweisung bleibt unverändert, wird ggf. angepasst

Unterweisung wird jährlich wiederholt und aktualisiert

7. Dokumentation

Schriftliche Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutzordner

Betriebsanweisung hängt direkt an der Maschine aus

Unterweisung wird im Unterweisungsprotokoll dokumentiert


Kernaussage

  • Gefährdungsbeurteilung = Analyse und Dokumentation → Grundlage.
  • Betriebsanweisung = Schriftliche Regeln → Umsetzung.
  • Unterweisung = Mündliche Schulung → Vermittlung.

·         Die drei Elemente sind also aufeinander aufgebaut:

·         Ohne Gefährdungsbeurteilung keine fundierte Betriebsanweisung.

·         Ohne Betriebsanweisung keine klare Unterweisung.

 

 

 

Beispielausgabe (Maschine: Hydraulikpresse)

Schritt

Inhalt

Vorschläge / Maßnahmen

1. Arbeitsbereich / Maschine

Hydraulikpresse – Werkhalle Metallbearbeitung

Einsatz bei Metallbearbeitung

Bedienung durch geschultes Fachpersonal

2. Tätigkeit / Arbeitsablauf

Bedienung der Hydraulikpresse, Einlegen und Entnehmen von Werkstücken

Typische Abläufe: Einlegen, Pressen, Entnehmen

Gefährdung durch Quetschen, falsche Bedienung

3. Gefährdungen / Bewertung

Mechanische Quetschungen, hydraulische Leckagen, Lärm, elektrische Gefährdungen

Risiko: Hoch (? Rot)

Eintrittswahrscheinlichkeit: Mittel

 (? Gelb)

Schwere: Schwer

4. Schutzmaßnahmen

Technisch, organisatorisch, persönlich

Technisch: Schutzverkleidungen, Not-Aus-Schalter, regelmäßige Wartung Organisatorisch: Nur geschultes Personal, klare Arbeitsanweisungen

Persönlich: Schutzhandschuhe, Gehörschutz, Sicherheitsschuhe

5. Maßnahmen umsetzen

Handlungsformular

Verantwortlich: __________<br>

Termin Umsetzung: __________<br>

Ressourcen: __________

6. Wirksamkeit kontrollieren

Handlungsformular

Kontrolltermin: __________

Durchgeführt von: __________

Ergebnis: __________

7. Dokumentation / Fortschreibung

Handlungsformular

Dokumentiert am: __________

Verantwortlich: __________

Nächste Aktualisierung: __________


Farbunterlegung

  • Risiko und Eintrittswahrscheinlichkeit werden eingefärbt
    • ? Grün = gering
    • ? Gelb = mittel
    • ? Rot = hoch

 

 

 

 

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