Mit weniger Unfällen zu niedrigeren UV-Beiträgen – Prognose-Tool

 

Liebe Sicherheitsverantwortliche,

 

Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung sind für die Unternehmen ein wichtiger Kostenfaktor. Viele wissen nicht, dass erfolgreiche Unfallverhütung zu erheblichen Beitragseinsparungen führen kann.

Möchten Sie wissen, wie sich eine gezielte Reduzierung meldepflichtiger Arbeitsunfälle auf ihre Beiträge zu Ihrer Berufsgenossenschaft auswirkt? Mit unserem KI-gestützten Prognose-Tool erhalten Sie auf Knopfdruck eine transparente Übersicht Ihrer geschätzten Jahresbeiträge sowie der Einsparpotenziale im Rahmen des Beitragsausgleichsverfahrens (BAV).

 

 

Was das KI-Modell für Sie ermittelt:

  1. Aufgrund Anzahl der Mitarbeiter und der mittleren Gefahrklasse Ihre Branche wird der Basisbeitrag zur Unfallversicherung berechnet.
  2. Ihre meldepflichtigen Unfälle werden mit der Unfallquote Ihrer Branche verglichen.
  3. Sie können damit Ihre Unfallquote mit der Branchenquote vergleichen.
  4. Sie sehen, ob Ihr Unternehmen im Beitragsausgleichsverfahren (BAV) Ihrer Berufsgenossenschaft eher in der neutralen Zone, im Zuschlags- oder Nachlassbereich liegt.
  5. Mit der Angabe Ihres Ziels zur Reduktion der meldepflichtigen Unfälle wird das Potential möglicher Beitragsreduzierungen auf der Basis Ihre BAV-Einstufung beurteilt.

Ihre Eingaben werden von uns nicht gespeichert!

Prognose: UV-Beitrag & Beitragsersparnis

Bitte gib die Daten ein. Klicke anschließend auf <Copilot starten>, der Prompt wird in die Zwischenablage kopiert und deine Copilot-Seite geöffnet. Füge den Prompt dort ein.

Bedienhinweis: Diese Auswahl wird als Präferenztext in den Prompt eingefügt.

Wenn leer, wird standardmäßig https://copilot.microsoft.com/ geöffnet.

Prompt-Vorschau (auf-/zuklappen)

Hinweis: ASM Safety-Pilot setzt den Prompt in die Zwischenablage und öffnet die Copilot-Seite. Fügen Sie den Prompt dort ein, dann RETURN.

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Fachliche Informationen zum BAV

Abkürzung

Berufsgenossenschaft

HU-Beitragsfuß (je 1.000 € Entgelt)

Unfallquote 2024 (je 1.000 VZÄ)

BGHM

Berufsgenossenschaft Holz und Metall

4,88

30,30

BGRCI

Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie

5,739 – 6,770

19,62

BGETEM

Berufsgenossenschaft Energie, Textil, Elektro und Medienerzeugnisse

2,82

23,88

BGBAU

Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

3,95

43,76

BGN

Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe

3,27

20,94

BGHW

Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik

3,65

21,77

BGVERKEHR

Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik-Telekommunikation

2,75

26,95

VBG

Verwaltungs-Berufsgenossenschaft

4,40

11,42

BGW

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege

1,94 / 2,07

17,85

 

 

Übersicht: Beitragsausgleichsverfahren (BAV) – Gewerbliche BGen

Berufsgenossenschaft

Bewertungsgrundlage

Beobachtungszeitraum

Nachlass / Zuschlag

Besonderheiten

BGHM (Holz & Metall)

Anzahl meldepflichtiger Unfälle (ohne Wegeunfälle/BK), Schweregrad

3 Jahre

Nachlass bis 10 %, Zuschlag bis 30 %

Einheitliches Verfahren seit 2013; Unfallbelastung wird mit Durchschnitt aller Unternehmen verglichen; Korrekturmöglichkeit bei unberücksichtigten Fällen

BGHW (Handel & Warenlogistik)

Punkteverfahren: 1 Punkt je meldepflichtigem Unfall, 10 Punkte bei Verletztengeld, 50 Punkte bei Renten-/Sterbegeldfall

2 Jahre

Nachlass bis 10 %, Zuschlag bis 10 %

Neutrale Zone ± 0 %; Verhältnis Eigenbelastung zu Durchschnittsbelastung maßgeblich

BGN (Nahrungsmittel & Gastgewerbe)

Punktesystem nach Kosten & Schwere (Eigenbelastung vs. Durchschnitt)

2 Jahre

Staffelung nach BAV‑Klassen; Verbesserung/Verschlechterung um 1 Klasse bei ± 20 % Abweichung

Ab 2024: 2 %-Abstandsregel zwischen Klassen (vorher 3 %)

BG ETEM (Energie, Textil, Elektro, Medien)

Unfallhäufigkeit und -schwere, gewichtete Kosten

3 Jahre

Nachlass bis 18 %, Zuschlag bis 30 %

Staffelung in Belastungsklassen; hohe Transparenz über Mitgliederportal

BG BAU (Bauwirtschaft)

Unfallhäufigkeit, Schwere, Kosten

3 Jahre

Nachlass bis 5 %, Zuschlag bis 30 %

Hohe Gewichtung schwerer Unfälle; Wegeunfälle ausgeschlossen

BG Verkehr (Verkehrswirtschaft, Post, Telekommunikation)

Unfallhäufigkeit und -schwere

3 Jahre

Nachlass bis 10 %, Zuschlag bis 30 %

Berücksichtigung branchenspezifischer Risiken

BG RCI (Rohstoffe & chemische Industrie)

Unfallhäufigkeit, Schwere, Kosten

3 Jahre

Nachlass bis 10 %, Zuschlag bis 30 %

Strenge Bewertung schwerer Unfälle; branchenspezifische Gefahrtarife


Wichtige Grundsätze des BAV

  • Rechtsgrundlage: § 162 SGB VII + jeweilige Satzung der BG
  • Ziel: Präventionsanreiz durch finanzielle Belohnung bei unterdurchschnittlicher Unfallbelastung
  • Nicht berücksichtigt: Wegeunfälle, Berufskrankheiten, Unfälle durch höhere Gewalt oder Fremdverschulden
  • Wirkung: Zuschläge/Nachlässe werden nur auf den Gefahrklassenanteil des Beitrags angewendet, nicht auf den gesamten Beitrag

BG

Grundlage

Punkte-/Kosten-

schlüssel

Beobachtun

Nachlass

Zuschlag

Neutrale

Zone

Besonderheiten

BGHM (Holz & Metall)

Meldepflichtige Unfälle (ohne Wege/BK), Schweregrad

Kein klassisches Punktesystem – Gewichtung nach Unfallart/-schwere

3 Jahre

bis 10 %

bis 30 %

± 0 %

Einheitliches Verfahren seit 2013; Korrekturmöglichkeit bei unberücksichtigten Fällen

BGHW

(Handel & Warenlogistik)

Unfallanzahl & -schwere

1 Punkt je meldepflichtigem Unfall; 10 Punkte bei Verletztengeld; 50 Punkte bei Renten-/Sterbegel-dfall (max. 61 Punkte pro Unfall)

2 Jahre

bis 10 %

bis 10 %

± 0 %

Punkteverhältnis 1:10:50 entspricht durchschnittlichen Aufwendungen

BGN (Nahrungsmittel & Gastgewerbe)

Kosten & Schwere der Unfälle

Punktesystem: je teurer/schwerer der Unfall, desto mehr Punkte; Eigenbelastung vs. Durchschnitt

2 Jahre

Klassen-abhängig (bis ca. 10 %)

Klassen-abhängig

± 2 % Abweichung = 1 Klasse

Ab 2024: 2 %-Abstandsregel (vorher 3 %)

BG ETEM (Energie, Textil, Elektro, Medien)

Unfallhäufigkeit & -schwere, gewichtete Kosten

Belastungsklassen nach Kosten/Schwere

3 Jahre

bis 18 %

bis 30 %

± 0 %

Transparente Auswertung im Mitgliederportal

BG BAU (Bauwirtschaft)

Unfallhäufigkeit, Schwere, Kosten

Gewichtung schwerer Unfälle höher

3 Jahre

bis 5 %

bis 30 %

± 0 %

Wegeunfälle ausgeschlossen

BG Verkehr (Verkehrs-wirtschaft, Post, Teleko-mmunikation)

Unfallhäufigkeit & -schwere

Klassensystem nach Belastung

3 Jahre

bis 10 %

bis 30 %

± 0 %

Branchenspezifische Risikogewichtung

BG RCI (Rohstoffe & chemische Industrie)

Unfallhäufigkeit, Schwere, Kosten

Klassensystem

3 Jahre

bis 10 %

bis 30 %

± 0 %

Strenge Gewichtung schwerer Un

Erweiterte Übersicht mit den exakten Breiten der neutralen Zone und den Schwellenwerten für Nachlass/Zuschlag im Beitragsausgleichsverfahren (BAV) der wichtigsten gewerblichen Berufsgenossenschaften.
Damit können Sie gezielt sehen, ab welcher Abweichung von der Branchendurchschnittsbelastung sich dein Beitrag tatsächlich verändert.


Neutrale Zone & Schwellenwerte im BAV

BG

Neutrale Zone (Abweichung vom Durchschnitt)

Nachlass-Start

Zuschlag-Start

Max. Nachlass

Max. Zuschlag

Quelle / Stand

BGHM (Holz & Metall)

± 0 %

< 0 % Belastung

> 0 % Belastung

10 %

30 %

Satzung BGHM 2024

BGHW (Handel & Warenlogistik)

± 0 %

< 0 %

> 0 %

10 %

10 %

BGHW BAV-Info

BGN (Nahrungsmittel & Gastgewerbe)

± 2 %

< −2 %

> +2 %

ca. 10 % (Klassenabhängig)

ca. 10 % (Klassenabhängig)

BGN BAV-Broschüre

BG ETEM (Energie, Textil, Elektro, Medien)

± 0 %

< 0 %

> 0 %

18 %

30 %

Satzung BG ETEM 2024

BG BAU (Bauwirtschaft)

± 0 %

< 0 %

> 0 %

5 %

30 %

Satzung BG BAU 2024

BG Verkehr (Verkehrswirtschaft, Post, Telekommunikation)

± 0 %

< 0 %

> 0 %

10 %

30 %

Satzung BG Verkehr 2024

BG RCI (Rohstoffe & chemische Industrie)

± 0 %

< 0 %

> 0 %

10 %

30 %

Satzung BG RCI 2024


Interpretation für die Praxis

  • ± 0 % bedeutet: Schon kleinste Abweichungen vom Durchschnitt führen zu Nachlass oder Zuschlag.
  • ± 2 % (BGN) bedeutet: Erst wenn du mehr als 2 % besser oder schlechter bist als der Durchschnitt, ändert sich die BAV-Klasse.
  • Nachlass-Start: Ab hier beginnt die finanzielle Belohnung.
  • Zuschlag-Start: Ab hier beginnt die finanzielle Belastung.
  • Maximalwerte: Obergrenzen, die auch bei sehr guter oder sehr schlechter Unfallbilanz nicht überschritten werden.

Bei den Unfallkassen (also den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung für den öffentlichen Dienst, Schulen, Kitas, Feuerwehren, kommunale Einrichtungen usw.) gibt es kein Beitragsausgleichsverfahren (BAV) im Sinne der gewerblichen Berufsgenossenschaften.

Das hat mehrere Gründe:


1. Unterschiedliche Finanzierungslogik

  • Gewerbliche BGs: Beitrag = Lohnsumme × Gefahrklasse × Beitragsfuß, plus BAV-Zuschlag/Nachlass abhängig von der Unfallbelastung.
  • Unfallkassen: Beitrag wird bedarfsgerecht erhoben, um die tatsächlichen Aufwendungen des Vorjahres zu decken.
    • Grundlage ist meist die Summe der Arbeitsentgelte oder bei Schulen/Kitas die Versichertenzahl.
    • Es gibt keine individuelle Gefahrtarifstelle und damit auch keine BAV‑Anpassung pro Betrieb.

2. Keine individuelle Prämiensystematik

  • Bei den Unfallkassen wird nicht zwischen „guten“ und „schlechten“ Unfallbilanzen einzelner Mitgliedseinrichtungen unterschieden.
  • Prävention wird über Beratung, Schulungen, Projekte gefördert – nicht über Beitragsrabatte.
  • Einzelne Unfallkassen haben Prämien- oder Förderprogramme (z. B. Zuschüsse für Arbeitsschutzmaßnahmen), aber das sind keine BAV‑Zuschläge/Nachlässe.

3. Beispiele für Regelungen

Unfallkasse

Beitragsberechnung

Präventionsanreiz statt BAV

UK Bund & Bahn

Umlage nach Entgeltsumme

Präventionspreise, Projektförderung

Kommunale Unfallkassen (z. B. UK NRW)

Umlage nach Entgeltsumme oder Einwohnerzahl

Zuschüsse für Sicherheitstechnik, Wettbewerbe

GUVV / LUK (Länderunfallkassen)

Umlage nach Entgeltsumme oder Schülerzahl

Präventionskampagnen, Auszeichnungen

Feuerwehr-Unfallkassen

Umlage nach Mitgliederzahl

Förderung PSA, Ausbildung


4. Fazit für die Praxis

  • Kein BAV: Unfallkassen wenden keine Zuschlag-/Nachlassverfahren an, wie sie § 162 SGB VII für gewerbliche BGs vorsieht.
  • Präventionswirkung wird über nicht-monetäre Anreize und Projektförderung erreicht.
  • Für Beitragsoptimierung im öffentlichen Bereich ist daher nicht die Unfallquote, sondern die Gesamtausgabenentwicklung der Kasse und die Mitgliedsstruktur entscheidend.

 

Die gesetzliche Unfallversicherung unterscheidet hier sehr klar zwischen Berufsgenossenschaften (BG) und Unfallkassen.


1. Grundprinzip der Zuständigkeit

Trägerform / Eigentümer

Zuständig

Typische Beispiele

Privatwirtschaftlich geführtes Krankenhaus (z. B. GmbH, AG, gGmbH, kirchliche Träger in privatrechtlicher Rechtsform)

BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)

Helios, Asklepios, Sana, Paracelsus, private Reha-Kliniken

Öffentlich-rechtlicher Träger (Land, Kommune, Zweckverband, Anstalt des öffentlichen Rechts)

Unfallkasse oder Gemeindeunfallversicherungsverband (GUVV) des Bundeslandes

Universitätskliniken in Landeshand, kommunale Kliniken, Kreiskrankenhäuser

Bundeseigene Einrichtungen

Unfallkasse des Bundes

Bundeswehrkrankenhäuser, Bundespolizei-Kliniken

Kirchliche Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft

Meist Unfallkasse (wenn Körperschaft des öffentlichen Rechts)

Manche Diakonie-/Caritas-Krankenhäuser mit Körperschaftsstatus


2. Entscheidende Kriterien

  1. Rechtsform
    • Privatrechtlich (GmbH, AG, gGmbH): → BGW
    • Öffentlich-rechtlich (AöR, Eigenbetrieb, Körperschaft): → Unfallkasse
  2. Finanzierung & Personalstatus
    • Beschäftigte im öffentlichen Dienst → Unfallkasse
    • Beschäftigte im privaten Arbeitsverhältnis → BGW
  3. Trägerzuordnung im DGUV-Mitgliederverzeichnis
    • Jede Einrichtung ist dort eindeutig einer BG oder Unfallkasse zugeordnet.

3. Sonderfälle

  • Outsourcing: Wenn z. B. Reinigung, Küche oder Labor an externe Firmen vergeben sind, sind deren Beschäftigte bei der zuständigen BG ihres Unternehmens versichert – nicht bei der Unfallkasse oder BGW des Krankenhauses.
  • Mischträger: Bei Kooperationen zwischen öffentlichem und privatem Träger entscheidet die Mehrheitsbeteiligung bzw. die vertragliche Regelung über die Zuständigkeit.
  • Reha- und Vorsorgekliniken: Gleiches Prinzip – privatwirtschaftlich = BGW, öffentlich = Unfallkasse.

4. Praktische Faustregel

Privat geführt → BGW
Öffentlich geführt → Unfallkasse


? Kurzregel:

  • Privat geführt (GmbH, AG, gGmbH, kirchliche Träger in privatrechtlicher Form) → BGW
  • Öffentlich geführt (Land, Kommune, AöR, Eigenbetrieb) → Unfallkasse
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