Safety-Pilot /Windows unterstützt ab 2027 optional das neue Microsoft Outlook
Microsoft stellt Outlook für Windows schrittweise auf das neue Outlook um. Dabei werden klassische Schnittstellen wie COM/OLE und MAPI, die weltweit von vielen bewährten Windows-Anwendungen genutzt werden, nicht mehr vollständig unterstützt. Bis Oktober 2029 wird Microsoft die klassische Outlook Schnittstelle unterstützen.
Safety-Pilot verfolgt einen schrittweisen Migrationsweg. Für das Safety-Pilot Update 2027 wird für das neue Outlook eine Lösung vorbereitet, die Anfang 2027 ausgerollt werden soll.
Damit haben Sie die Möglichkeit auch das neue Outlook für Mails aus Safety-Pilot zu nutzen. Technisch bedingt, jedoch nicht mit dem vollen Komfort des klassischen Outlook.
Viele Safety-Pilot-Funktionen erzeugen E-Mails mit Empfänger, Betreff und vorbereitetem Nachrichtentext ohne Anhang. Diese können auch mit dem neuen Outlook komfortabel wie gewohnt versendet werden.
Sollen zusätzlich Dokumente als Anhang versendet werden, führt Safety-Pilot den Anwender durch den Vorgang. Die E-Mail wird im neuen Outlook erstellt und gewünschte erzeugte Anhangs-Dateien werden anschließend per Drag & Drop in die vorbereitete E-Mail gezogen.
Damit steht auch für Anwender des neuen Outlook eine einfache und verständliche Lösung zur Verfügung.
Wir empfehlen unseren Kunden dennoch Classic Outlook weiterhin zu nutzen, weil der Mail-Komfort hier optimal ist.
Technische Informatiomn zur Steuerung des Outlook-Systems
Microsoft bietet administrative Möglichkeiten, um den Wechsel auf das neue Outlook zu steuern.
Dazu gehört beispielsweise der Registry-Wert:
HKEY_CURRENT_USER\Software\Microsoft\Office\16.0\Outlook\Preferences
UseNewOutlook = 0
Änderungen an der Windows-Registry sollten ausschließlich durch die zuständige IT vorgenommen werden.
Ihr ASM Safety-Pilot für Windows wird ab sofort durche den ASM-Safety-Pilot für WEB ergänzt. Die WEB-Version nutzt die neuen Möglichkeiten der KI. Die Apps der WEB-Version sind speziell für Ihre Sicherheitsfachkraft / Ihren externen HSE-Berater konzipiert.
Ohne KI-Bezug stehen auch Tools, wie das digitale Verbandbuch oder das Near-Miss Meldesystem zur Verfügung. Die Systeme können Sie in 10 Minuten verstehen und ohne IT-Installation sehr einfach einführen.
QR-Codes für Smartphone-Meldungen mit Ihrem Logo erstellen Sie selbst (1 EURO für das QR-Code Modul) Bild: KI-generiert
Unser Digitales Verbandbuch vereinfacht die Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen. Es ist die Antwort auf die strengen Anforderungen der DSGVO und der DGUV Information 204-022. Aber es ist weit mehr als nur ein Compliance-Tool – es ist ein echter Effizienz-Booster für Ihr Unternehmen.
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Seit 2026 prüfen die Behörden verstärkt, ob die Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen den strengen Vorgaben der DSGVO entspricht. Offen einsehbare Papierbücher sind ein erhebliches Haftungsrisiko.
Ihre Vorteile liegen auf der Hand:
100% Rechtssicher: Lokale Speicherung im Browser – keine ungewollten Cloud-Anbindungen oder Drittanbieter-Server. Vertrauliche Daten bleiben dort, wo sie hingehören.
Blitzschnell: Ersthelfer scannen einfach den QR-Code am Erste-Hilfe-Kasten und erfassen den Vorfall in Sekunden per Smartphone oder Tablet – direkt vor Ort.
Fehlerfrei: Automatische Plausibilitätsprüfungen verhindern unvollständige oder fehlerhafte Einträge.
Smart: Automatische E-Mail-Meldungen an die SiFa oder Personalabteilung sorgen für einen reibungslosen Informationsfluss.
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| ASM-Safety-Pilot/Windows kann in Kürze Unfallanzeigen direkt an die DGUV-Senden (an beliebige BGen + Kopie Gewerbaufsichtsamt) |
Im Jahr 2027 beginnt der digitale Versand. Wir stehen in engem Kontakt mit der DGUV und arbeiten intensiv an der Fertigstellung der notwendigen technischen Schnittstellen.
Stufe 3 als Voraussetzung zur digitalen Unfallanzeige.
Die DGUV hat im August 2025 die Schnittstellenbeschreibung zur digitalen Übermittlung via REST API bekanntgegeben.
Es wurde eine Testumgebung eingerichtet. Bereits das Release 2026 hat anhand der Schnittstellen-Beschreibung im Bereich der notwendigen Datenstrukturen angepasst (Stammdaten-Datenbank, Unfallanzeige-Datenbank, System-Einstellungen).
Die Meldungen von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen, und Berufskrankheiten an Berufsgenossenschaften und Unfallkassen werden ab dem 1. Januar 2028 nur noch digital möglich sein. Das ist die Konsequenz der Novellierung der Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung (UVAV), die am 20.07.2023 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde.
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Die neue Unfallanzeige kann bis zum 31.12.2027 per Post übermittelt werden.
Ab 1.1.2028 ist nur noch die papierlose elektronische Übermittlung der Unfallanzeige möglich.