Mit dem Release 2026 beginnen Ihre Vorbereitungen zum digitalen Versand.
Stufe 3 als Voraussetzung zur digitalen Unfallanzeige.
Die DGUV hat im August 2025 die Schnittstellenbeschreibung zur digitalen Übermittlung via REST API bekanntgegeben.
Es wurde eine Testumgebung eingerichtet. Das Release 2026 wird anhand der Schnittstellen-Beschreibung im Bereich der notwendigen Datenstrukturen angepasst (Stammdaten-Datenbank, Unfallanzeige-Datenbank, System-Einstellungen).
Wir gehen nach aktuellen Informationen der DSGUV davon aus, dass wir die digitale Übermittlung ab Mitte 2026 anbieten können.
Dann beginnt die Übergangsfrist (Digital und Papier möglich).
Ab 2028 wird es zur Pflicht. Die Betriebe erhalten im Laufe der nächsten Zeit von der DGUV ihren API-Key.
Implementierung neuer Pflichtfelder für die Dokumentation geringfügiger Beschäftigung und Gewaltereignissen. Dies beiden Ergänzungen sind notwendig als Vorstufe zur kommenden digitalen Übermittlung von Unfallanzeigen.
Die Meldungen von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen, und Berufskrankheiten an Berufsgenossenschaften und Unfallkassen werden ab dem 1. Januar 2028 nur noch digital möglich sein. Das ist die Konsequenz der Novellierung der Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung (UVAV), die am 20.07.2023 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde.
--------------------------------------------------------------------------------------------------
Die neue Unfallanzeige kann bis zum 31.12.2027 per Post übermittelt werden.
Ab 1.1.2028 ist nur noch die papierlose elektronische Übermittlung der Unfallanzeige möglich.
Sobald die DGUV die Schnittstellen für die elektronische Übermittlung der Unfallformulare veröffentlicht, werden wir die elektronische Übermittlung direkt aus ASM für Sie realisieren.