Hier finden Sie INFOs zu Häufigen Fragen.
Weitere Themen finden Sie im Untermenü (siehe links).
Verordnung zur Neuregelung der Anzeige von Versicherungsfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung |
Stufe 2 als Vorraussetzung zur digitalen Unfallanzeige.
Implementierung neuer Pflichtfelder für die Dokumentation geringfügiger Beschäftigung und Gewaltereignissen. Dies beiden Ergänzungen sind notwendig als Vorstufe zur kommenden digitalen Übermittlung von Unfallanzeigen.
--------------------------------------------------------------------------------------------------
Die neue Unfallanzeige kann bis zum 31.12.2027 per Post übermittelt werden.
Ab 1.1.2028 ist nur noch die papierlose elektronische Übermittlung der Unfallanzeige möglich.
Sobald die DGUV die Schnittstellen für die elektronische Übermittlung der Unfallformulare veröffentlicht, werden wir die elektronische Übermittlung direkt aus PC-ASM für Sie realisieren.