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Neue Unfallanzeige und BK-Anzeige ab 2024 in Ihrem PC-ASM verfügbar.
Meldung von Arbeitsunfällen wird digitalisiert

Die Meldungen von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen, und Berufskrankheiten an Berufsgenossenschaften und
Unfallkassen werden
ab dem 1. Januar 2028 nur noch digital möglich sein. Das ist die Konsequenz der
Novellierung der Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung (UVAV), die am 20.07.2023 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde.
Neben der Digitalisierung der Meldungen wurden mit der Novellierung der UVAV weitere Änderungen umgesetzt.
Die neu gefasste Unfallanzeige enthält neue Meldeinhalte wie zum Beispiel:
- die Ergänzung der Angaben zum Geschlecht um die Einträge "Divers" und "keine Angabe"
- die Angabe, ob der Unfall während einer Homeoffice-Tätigkeit ereignet hat.
Auch der formale Aufbau der Unfallanzeige wurde an vielen Stellen angepasst.
Quelle DGUV 10-2023
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Die neue Unfallanzeige kann bis zum 31.12.2027 per Post übermittelt werden.
Ab 1.1.2028 ist nur noch die papierlose elektronische Übermittlung der Unfallanzeige möglich.
PC-ASM 2024 wird die neue offizielle Unfallanzeige und die neue BK-Anzeige enthalten.
- Die Formulare sind formal an verschiedenen Stellen umgestaltet weorden.
- Auch neue Feldinhalte sind vorgeschrieben
Sobald die DGUV die Schnittstellen für die elektronische Übermittlung der Unfallformulare veröffentlicht, werden wir die elektronische Übermittlung direkt aus PC-ASM
für Sie realisieren.
Wir streben dies bereits für das Release 2025 an, also deutlich früher als in der Verordnung vorgeschrieben.