F03 Benennungen Personen mit spezifischen Aufgaben

Was bedeutet die Benennung von Personen mit spezifischen Aufgaben im Arbeitsschutz?

Die Benennung von Personen mit besonderen Aufgaben im Arbeitsschutz ist ein zentraler Bestandteil der betrieblichen Organisation zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Sie sorgt für klare Zuständigkeiten, rechtliche Absicherung und eine wirksame Umsetzung von Schutzmaßnahmen.


⚖️ Rechtsgrundlagen

Die Pflicht zur Benennung ergibt sich aus verschiedenen Gesetzen und Vorschriften:

Gesetz / Verordnung

Relevanter Abschnitt / Inhalt

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

§ 3 Abs. 2: Organisation des Arbeitsschutzes

DGUV Vorschrift 1

§ 13: Bestellung und Aufgaben von Fachkräften für Arbeitssicherheit

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

§ 3, § 6: Verantwortlichkeiten bei der Gefährdungsbeurteilung

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

§ 7, § 14: Unterweisung und Schutzmaßnahmen bei Gefahrstoffen

ASiG – Gesetz über Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

§ 5, § 6: Aufgaben und Zusammenarbeit


? Typische benannte Personen im Arbeitsschutz

Rolle / Funktion

Aufgabe / Verantwortung

Fachkraft für Arbeitssicherheit (SIFA)

Beratung, Gefährdungsbeurteilung, Kontrolle von Schutzmaßnahmen

Sicherheitsbeauftragte

Unterstützung der SIFA, Beobachtung und Meldung von Mängeln

Ersthelfer

Erste Hilfe bei Unfällen, regelmäßige Schulung

Brandschutzhelfer

Evakuierung, Löschmaßnahmen, Brandschutzunterweisung

Gefahrstoffbeauftragte

Verwaltung des Gefahrstoffverzeichnisses, Kontrolle von Lagerung

Laserschutzbeauftragte / Strahlenschutzbeauftragte

Spezifische technische Überwachung bei besonderen Gefährdungen

Betriebsarzt

Arbeitsmedizinische Betreuung, Eignungsuntersuchungen


? Pflicht zur Benennung

  • Die Benennung muss schriftlich dokumentiert sein.
  • Die Aufgaben müssen klar abgegrenzt und kommuniziert werden.
  • Die Personen müssen fachlich geeignet und unterwiesen sein.
  • Die Anzahl richtet sich nach Betriebsgröße, Gefährdungspotenzial und Tätigkeitsfeldern.

? Beispielhafte Darstellung

Nr.

Funktion

Name

Abteilung

Benennung erfolgt am

Unterweisung gültig bis

1

Sicherheitsbeauftragter

Max Mustermann

Produktion

01.03.2024

01.03.2026

2

Ersthelfer

Anna Beispiel

Verwaltung

15.06.2023

15.06.2025

3

Gefahrstoffbeauftragte

Peter Chemie

Labor

10.01.2024

10.01.2026


?️ Nutzen und Bedeutung

  • Klare Zuständigkeiten im Ernstfall
  • Erhöhte Rechtssicherheit für Arbeitgeber
  • Verbesserte Kommunikation und Prävention
  • Erfüllung gesetzlicher Anforderungen
  • Grundlage für wirksame Unterweisungen und Schulungen

? Dokumentation & Aufbewahrung

  • Schriftlich oder digital (z. B. in einem Arbeitsschutzmanagementsystem)
  • Muss jederzeit verfügbar und aktuell sein
  • Aufbewahrungspflicht: mindestens 5 Jahre nach Ausscheiden der Person oder Aufgabenende

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