F04 Betriebsanweisung Gefahrstoffe

Was ist eine Betriebsanweisung für Gefahrstoffe?

Eine Betriebsanweisung ist ein verbindliches Informations- und Schutzdokument, das Beschäftigte über den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen unterrichtet. Sie ist speziell auf den jeweiligen Stoff und die Tätigkeit zugeschnitten und dient der Unterweisung, Gefährdungsminimierung und rechtlichen Absicherung.


⚖️ Rechtsgrundlagen

Die Erstellung und Aushändigung von Betriebsanweisungen ist gesetzlich vorgeschrieben durch:

Gesetz / Verordnung

Relevanter Abschnitt / Inhalt

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

§ 14: Pflicht zur Unterweisung und Bereitstellung von Betriebsanweisungen

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

§ 12: Unterweisung der Beschäftigten

DGUV Vorschrift 1

§ 4: Allgemeine Pflichten des Unternehmers

TRGS 555

Anforderungen an Betriebsanweisungen für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen


? Pflichtinhalte einer Betriebsanweisung (laut TRGS 555)

Eine Betriebsanweisung für Gefahrstoffe muss mindestens folgende Punkte enthalten:

  • Bezeichnung des Gefahrstoffs (z. B. Aceton, Schwefelsäure)
  • Gefahren für Mensch und Umwelt (z. B. ätzend, gesundheitsschädlich)
  • Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln (z. B. PSA, Lüftung)
  • Verhalten im Gefahrfall (z. B. Erste Hilfe, Notruf)
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen (z. B. Augenspülung, Arzt verständigen)
  • Sachgerechte Entsorgung (z. B. über Sonderabfallbehälter)
  • Datum der Erstellung / Aktualisierung

? Beispielhafte Darstellung – Betriebsanweisung für Aceton

Abschnitt

Inhalt

Stoffbezeichnung

Aceton (CAS-Nr. 67-64-1)

Gefahren

Hochentzündlich, reizt Augen und Atemwege

Schutzmaßnahmen

Schutzbrille, Handschuhe, nur in belüfteten Räumen verwenden

Verhalten im Gefahrfall

Brand: CO₂-Löscher verwenden, Raum evakuieren

Erste Hilfe

Bei Augenkontakt: mit Wasser spülen, Arzt aufsuchen

Entsorgung

Über Sammelbehälter für Lösemittel, nicht in Ausguss kippen

Gültig ab / bis

01.08.2025 / 01.08.2027


?️ Nutzen und Bedeutung

  • Erhöht die Sicherheit im Umgang mit Gefahrstoffen
  • Erfüllt die gesetzliche Unterweisungspflicht (§ 14 GefStoffV)
  • Unterstützt die Gefährdungsbeurteilung
  • Fördert das Sicherheitsbewusstsein der Mitarbeitenden
  • Dient als Nachweis bei Behörden und Berufsgenossenschaften

? Dokumentation & Aufbewahrung

  • Muss schriftlich vorliegen (Papier oder digital)
  • Muss am Arbeitsplatz verfügbar sein
  • Muss regelmäßig aktualisiert werden (mind. alle 2 Jahre oder bei Stoffwechsel)
  • Muss in der Unterweisung verwendet und dokumentiert werden

 

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