F05 Erstellung Gefahrstoff-Verzeichnis              

Was ist ein Gefahrstoffverzeichnis?

Ein Gefahrstoffverzeichnis (früher: Gefahrstoffkataster) ist eine systematische Auflistung aller Gefahrstoffe, die im Betrieb verwendet werden. Es dient der Transparenz, Sicherheit und rechtlichen Absicherung im Umgang mit gefährlichen Stoffen.


⚖️ Rechtsgrundlagen

Das Gefahrstoffverzeichnis ist gesetzlich vorgeschrieben durch:

Gesetz / Verordnung

Relevanter Abschnitt / Inhalt

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

§ 6 Abs. 12: Pflicht zur Führung eines Gefahrstoffverzeichnisses

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

§ 5, § 6: Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation

TRGS 400 (Technische Regeln)

Anforderungen an das Gefahrstoffverzeichnis und Gefährdungsbeurteilung

? Wichtig: Das Verzeichnis muss aktuell gehalten und bei Bedarf ergänzt oder angepasst werden.


? Pflichtinhalte des Gefahrstoffverzeichnisses

Laut GefStoffV § 6 Abs. 12 müssen mindestens folgende Angaben enthalten sein:

  • Bezeichnung des Gefahrstoffes (z. B. Aceton, Schwefelsäure)
  • Einstufung / Gefährliche Eigenschaften (z. B. entzündlich, ätzend)
  • Verwendete Mengenbereiche (z. B. 5 Liter/Jahr)
  • Arbeitsbereiche mit Exposition (z. B. Lackiererei, Labor)
  • Verweis auf Sicherheitsdatenblatt
  • Ergebnis der Substitutionsprüfung (falls durchgeführt)

? Beispielhafte Darstellung

Nr.

Stoff-bezeichnung

Gefährlichkeits-merkmale

Arbeits-bereich

Menge/Jahr

SDB vorhanden

1

Aceton

leicht entzündlich

Labor

10 l

2

Schwefelsäure

ätzend

Werkstatt

5 l

3

Isocyanate

sensibilisierend

Lackiererei

2 kg


?️ Nutzen und Bedeutung

  • Erhöht die Arbeitssicherheit
  • Erleichtert Unterweisungen (§ 14 GefStoffV)
  • Unterstützt die Gefährdungsbeurteilung
  • Ermöglicht Substitutionsentscheidungen
  • Erfüllt gesetzliche Dokumentationspflichten

? Dokumentation & Aufbewahrung

  • Schriftlich oder digital
  • Muss jederzeit verfügbar sein
  • Aufbewahrungspflicht: mindestens 10 Jahre nach letzter Verwendung des Stoffes

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