F06 Arbeitsmittelprüfung                                 

 

Was ist eine Arbeitsmittelprüfung?

Die Arbeitsmittelprüfung ist ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie stellt sicher, dass Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Anlagen sicher verwendet werden können und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Ziel ist es, Unfälle zu vermeiden, Haftungsrisiken zu minimieren und die Betriebssicherheit zu gewährleisten.


⚖️ Rechtsgrundlagen

Die Pflicht zur Prüfung von Arbeitsmitteln ergibt sich aus verschiedenen Vorschriften:

Gesetz / Verordnung

Relevanter Abschnitt / Inhalt

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

§ 3, § 10: Gefährdungsbeurteilung und wiederkehrende Prüfungen

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

§ 4, § 5: Allgemeine Schutzmaßnahmen und Gefährdungsbeurteilung

DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3)

§ 5: Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel

TRBS 1201

Technische Regeln zur Prüfung von Arbeitsmitteln


? Was zählt als Arbeitsmittel?

  • Maschinen (z. B. Kreissäge, CNC-Fräse)
  • Werkzeuge (z. B. Bohrmaschine, Winkelschleifer)
  • Persönliche Schutzausrüstung (z. B. Helme, Auffanggurte)
  • Leitern und Tritte
  • Elektrische Betriebsmittel (z. B. Verlängerungskabel, Bürogeräte)
  • Druckbehälter, Krane, Hebezeuge

? Pflichtinhalte der Arbeitsmittelprüfung

  • Art des Arbeitsmittels
  • Prüfintervall (z. B. jährlich, vor Inbetriebnahme, nach Instandsetzung)
  • Prüfumfang (z. B. Sichtprüfung, Funktionsprüfung, Messung)
  • Prüfer (intern befähigte Person oder externe Sachverständige)
  • Dokumentation (Prüfprotokoll, Prüfplakette, digitale Nachweise)

? Beispielhafte Darstellung

Nr.

Arbeitsmittel

Prüfintervall

Letzte Prüfung

Nächste Prüfung

Prüfer

Dokumentation vorhanden

1

Elektro-Bohrmaschine

jährlich

15.03.2024

15.03.2025

Max Mustermann

2

Stehleiter (Alu)

jährlich

01.06.2024

01.06.2025

Sicherheitsbeauftragte

3

CNC-Fräse

halbjährlich

10.01.2025

10.07.2025

Externer Sachverständiger


?️ Nutzen und Bedeutung

  • Vermeidung von Arbeitsunfällen und Sachschäden
  • Erfüllung gesetzlicher Prüfpflichten
  • Erhöhung der Betriebssicherheit
  • Schutz vor Haftungsrisiken
  • Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung

? Dokumentation & Aufbewahrung

  • Prüfprotokolle müssen schriftlich oder digital vorliegen
  • Aufbewahrungspflicht: mindestens bis zur nächsten Prüfung, bei besonderen Arbeitsmitteln auch länger
  • Prüfstatus sollte sichtbar gekennzeichnet sein (z. B. Prüfplakette)

 

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