F07 Erlaubnisscheine         

Was sind Erlaubnisscheine im Arbeitsschutz?

Erlaubnisscheine sind schriftliche Genehmigungen für besonders gefährliche oder überwachungsbedürftige Tätigkeiten im Betrieb. Sie dienen der rechtssicheren Freigabe, der Gefährdungsbeurteilung und der Koordination zwischen beteiligten Personen. Ohne gültigen Erlaubnisschein dürfen bestimmte Arbeiten nicht durchgeführt werden.


⚖️ Rechtsgrundlagen

Die Verwendung von Erlaubnisscheinen ist nicht direkt gesetzlich vorgeschrieben, ergibt sich aber aus der Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung und sicheren Arbeitsorganisation:

Gesetz / Regelwerk

Relevanter Abschnitt / Inhalt

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

§ 3, § 5: Organisation und Gefährdungsbeurteilung

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

§ 3, § 6: Schutzmaßnahmen bei gefährlichen Tätigkeiten

DGUV Vorschrift 1

§ 2, § 4: Allgemeine Unternehmerpflichten

TRBS 1111

Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung

Branchenregeln der UV-Träger

z. B. BGN, BGHM, BG BAU: Vorgaben zu Heißarbeiten, Arbeiten in engen Räumen etc.


? Typische Erlaubnisscheine

Art des Erlaubnisscheins

Einsatzbereich

Heißarbeit-Erlaubnisschein

Schweißen, Schneiden, Löten, Trennschleifen

Arbeiten in engen Räumen

Silos, Tanks, Schächte, Behälter

Arbeiten mit Absturzgefahr

Dacharbeiten, Gerüstbau, Hubarbeitsbühnen

Arbeiten an elektrischen Anlagen

Freischaltung, Sicherung, Wiederinbetriebnahme

Arbeiten mit Gefahrstoffen

Umfüllen, Entsorgen, Reinigen von Behältern

Arbeiten mit Fremdfirmen

Koordination, Sicherheitsunterweisung, Zugangskontrolle


? Beispielhafte Darstellung – Heißarbeit-Erlaubnisschein

Abschnitt

Inhalt

Tätigkeit

Schweißarbeiten an Rohrleitung in Halle 3

Ort / Bereich

Maschinenhalle, Zone B

Datum / Uhrzeit

22.08.2025, 08:00–12:00 Uhr

Verantwortlicher

Max Mustermann, Instandhaltung

Schutzmaßnahmen

Feuerlöscher bereitstellen, Brandwache, Löschdecke, Absperrung

Freigabe durch

Sicherheitsfachkraft, Brandschutzbeauftragter

Gültigkeit

Nur für angegebenen Zeitraum


?️ Nutzen und Bedeutung

  • Verhindert Unfälle bei besonders gefährlichen Tätigkeiten
  • Klärt Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten
  • Dokumentiert Schutzmaßnahmen und Freigabeprozesse
  • Erhöht die Rechtssicherheit bei Fremdfirmen und internen Arbeiten
  • Unterstützt die Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung

? Dokumentation & Aufbewahrung

  • Erlaubnisscheine müssen schriftlich oder digital vorliegen
  • Sie sind vor Beginn der Tätigkeit zu erstellen und freizugeben
  • Aufbewahrungspflicht: mindestens 1 Jahr, bei Unfällen oder besonderen Tätigkeiten auch länger
  • Vorlage: Viele UV-Träger bieten Musterformulare zum Download – z. B. BGN, BG BAU, BGHM

 

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