F08 Evaluationsbogen zur Gefährdungsbeurteilung

Was ist ein Evaluationsbogen zur Gefährdungsbeurteilung?

Ein Evaluationsbogen zur Gefährdungsbeurteilung ist ein praxisorientiertes Werkzeug, mit dem Unternehmen die Wirksamkeit ihrer Schutzmaßnahmen überprüfen. Er wird nach der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung eingesetzt und hilft dabei, Schwachstellen zu erkennen, Maßnahmen zu bewerten und Verbesserungen abzuleiten.


⚖️ Rechtsgrundlagen

Die Evaluation ist gesetzlich verankert und ergibt sich aus der Pflicht zur kontinuierlichen Verbesserung des Arbeitsschutzes:

Gesetz / Regelwerk

Relevanter Abschnitt / Inhalt

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

§ 3 Abs. 1, § 5, § 6: Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation

Betriebssicherheitsverordnung

§ 3, § 6: Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen überprüfen

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

§ 6, § 7: Kontrolle und Anpassung der Maßnahmen

DGUV Vorschrift 1

§ 2, § 4: Unternehmerpflichten zur Wirksamkeitskontrolle

TRGS 400 / TRBS 1111

Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung und deren Evaluation


? Inhalte eines Evaluationsbogens

Ein Evaluationsbogen sollte folgende Punkte enthalten:

  • Beurteilte Tätigkeit / Bereich
  • Datum der ursprünglichen Gefährdungsbeurteilung
  • Bewertete Schutzmaßnahmen
  • Rückmeldung der Beschäftigten
  • Erkannte Restgefährdungen
  • Vorschläge zur Verbesserung
  • Verantwortliche Person für Nachsteuerung
  • Datum der Evaluation

? Beispielhafte Darstellung – Evaluationsbogen

Tätigkeit / Bereich

Maßnahme

Wirksamkeit

Rückmeldung MA

Restgefährdung

Verbesserungsvorschlag

Verantwortlich

Datum

Reinigung mit Lösemitteln

PSA: Handschuhe, Atemschutz

ausreichend

„Maske drückt“

Hautkontakt möglich

andere Maskenmodelle testen

SIFA

22.08.2025

Arbeiten auf Gerüst

Unterweisung, Auffanggurt

gut

„Gurt sitzt gut“

Stolperstellen

Geländer nachrüsten

Sicherheitsbeauftragter

22.08.2025


?️ Nutzen und Bedeutung

  • Stellt sicher, dass Schutzmaßnahmen tatsächlich greifen
  • Fördert die Beteiligung der Beschäftigten
  • Erhöht die Qualität der Gefährdungsbeurteilung
  • Dient als Grundlage für kontinuierliche Verbesserung
  • Erfüllt gesetzliche Anforderungen zur Wirksamkeitskontrolle

? Dokumentation & Aufbewahrung

  • Evaluationsbögen sollten schriftlich oder digital geführt werden
  • Sie sind Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung
  • Aufbewahrungspflicht: mindestens 5 Jahre, bei Gefahrstoffen ggf. länger
  • Regelmäßige Wiederholung empfohlen – z. B. alle 12 Monate oder bei Änderungen

 

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ASM Safety-Pilot © JKComputing GmbH, Stand: August 2025