F12 Pflichtenübertragung

Was bedeutet Pflichtenübertragung im Arbeitsschutz?

Die Pflichtenübertragung ist ein formaler Prozess, bei dem der Arbeitgeber bestimmte Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Arbeitsschutz auf geeignete Personen im Betrieb überträgt. Ziel ist es, die Organisation des Arbeitsschutzes zu strukturieren, Zuständigkeiten klar zu regeln und die Rechtssicherheit zu erhöhen.


⚖️ Rechtsgrundlagen

Die Pflichtenübertragung ist gesetzlich geregelt und ergibt sich aus folgenden Vorschriften:

Gesetz / Regelwerk

Relevanter Abschnitt / Inhalt

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

§ 3 Abs. 2: Organisation des Arbeitsschutzes

DGUV Vorschrift 1

§ 13: Unternehmerpflichten und Übertragung von Aufgaben

BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)

§ 278, § 831: Haftung für Erfüllungsgehilfen

ASiG – Gesetz über Fachkräfte für Arbeitssicherheit

§ 6: Zusammenarbeit mit Führungskräften

TRBS 1111 / TRGS 400

Anforderungen an die Organisation und Verantwortlichkeit


? Inhalte einer Pflichtenübertragung

Eine wirksame Pflichtenübertragung sollte folgende Punkte enthalten:

  • Bezeichnung der übertragenen Aufgabe (z. B. Unterweisung, Kontrolle von PSA, Gefährdungsbeurteilung)
  • Name und Funktion der beauftragten Person
  • Beschreibung des Verantwortungsbereichs
  • Erforderliche Fachkenntnisse / Qualifikation
  • Vollmacht zur Umsetzung von Maßnahmen
  • Datum der Übertragung
  • Unterschrift von Arbeitgeber und beauftragter Person

? Beispielhafte Darstellung – Pflichtenübertragung

Nr.

Aufgabe

Beauftragte Person

Funktion

Übertragen am

Gültig bis

Bemerkung

1

Durchführung von Unterweisungen

Max Mustermann

Meister Produktion

01.08.2025

31.07.2026

jährlich zu erneuern

2

Kontrolle von PSA

Anna Beispiel

Sicherheitsbeauftragte

15.06.2025

unbefristet

bei Bedarf aktualisieren

3

Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen

Peter Fachkraft

SIFA

10.01.2025

10.01.2026

in Zusammenarbeit mit Führungskraft


?️ Nutzen und Bedeutung

  • Klare Zuständigkeiten im Arbeitsschutz
  • Entlastung des Arbeitgebers bei operativen Aufgaben
  • Erhöhung der Rechtssicherheit und Nachvollziehbarkeit
  • Grundlage für wirksame Umsetzung von Schutzmaßnahmen
  • Unterstützung bei Audits und Behördenprüfungen

? Dokumentation & Aufbewahrung

  • Pflichtenübertragungen müssen schriftlich erfolgen
  • Sie sind Bestandteil der Arbeitsschutzorganisation
  • Aufbewahrungspflicht: mindestens 5 Jahre, bei besonderen Aufgaben ggf. länger
  • Regelmäßige Aktualisierung und Schulung der beauftragten Personen erforderlich

 

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