F13 Prüfbericht für elektrische Anlagen

 

Was ist ein Prüfbericht für elektrische Anlagen?

Ein Prüfbericht für elektrische Anlagen dokumentiert die Ergebnisse der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen elektrischer Betriebsmittel und Installationen. Er dient der Nachvollziehbarkeit, Rechtssicherheit und dem Nachweis gegenüber Behörden, Berufsgenossenschaften und Versicherungen.


⚖️ Rechtsgrundlagen

Die Prüfung elektrischer Anlagen ist gesetzlich vorgeschrieben und ergibt sich aus folgenden Regelwerken:

Gesetz / Regelwerk

Relevanter Abschnitt / Inhalt

DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3)

§ 5: Wiederholungsprüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel

Betriebssicherheitsverordnung

§ 3, § 10: Prüfung nach Gefährdungsbeurteilung

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

§ 4, § 5: Schutzmaßnahmen und Gefährdungsbeurteilung

DIN VDE 0105-100

Betrieb elektrischer Anlagen – Anforderungen an Prüfungen

TRBS 1201 Teil 1

Prüfungen von Arbeitsmitteln – Elektrische Anlagen


? Inhalte eines Prüfberichts

Ein vollständiger Prüfbericht sollte folgende Angaben enthalten:

  • Bezeichnung der geprüften Anlage / Betriebsmittel
  • Prüfdatum und Prüfintervall
  • Prüfumfang (Sichtprüfung, Messung, Funktionsprüfung)
  • Prüfer (Name, Qualifikation, ggf. externe Firma)
  • Festgestellte Mängel / Abweichungen
  • Bewertung der Betriebssicherheit
  • Empfohlene Maßnahmen / Fristen zur Mängelbeseitigung
  • Unterschrift und Freigabe

? Beispielhafte Darstellung – Prüfbericht

Nr.

Anlage / Gerät

Prüfdatum

Prüfer

Ergebnis

Mängel

Maßnahme

Frist

1

Verteilerkasten Werkstatt

15.08.2025

Elektrofachkraft

bestanden

keine

2

Verlängerungskabel Lager

15.08.2025

Sicherheitsbeauftragter

nicht bestanden

Isolationsschaden

Kabel ersetzen

22.08.2025

3

Kaffeemaschine Büro

15.08.2025

Elektrofachkraft

bestanden

leichte Verschmutzung

Reinigung empfohlen

31.08.2025


?️ Nutzen und Bedeutung

  • Nachweis der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen
  • Erhöhung der elektrischen Sicherheit im Betrieb
  • Schutz vor Stromunfällen und Bränden
  • Grundlage für Wartung und Instandhaltung
  • Erfüllung der Anforderungen von Berufsgenossenschaften und Versicherungen

? Dokumentation & Aufbewahrung

  • Prüfberichte müssen schriftlich oder digital vorliegen
  • Sie sind mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren
  • Bei besonderen Anlagen (z. B. ortsfeste Installationen): 10 Jahre Aufbewahrung empfohlen
  • Prüfstatus sollte sichtbar gekennzeichnet sein (z. B. Prüfplakette)

 

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