F15 Prüfprotokoll für Arbeitsmittel

Was ist ein Prüfprotokoll für Arbeitsmittel?

Ein Prüfprotokoll für Arbeitsmittel dokumentiert die Durchführung und Ergebnisse von vorgeschriebenen Prüfungen an Werkzeugen, Geräten und Maschinen. Es dient als Nachweis für die Betriebssicherheit, die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und die Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung.


⚖️ Rechtsgrundlagen

Die Pflicht zur Prüfung und Dokumentation ergibt sich aus folgenden Regelwerken:

Gesetz / Regelwerk

Relevanter Abschnitt / Inhalt

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

§ 3, § 10: Prüfung nach Gefährdungsbeurteilung

DGUV Vorschrift 3

§ 5: Prüfung elektrischer Betriebsmittel

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

§ 4, § 5: Schutzmaßnahmen und Gefährdungsbeurteilung

TRBS 1201

Anforderungen an die Prüfung von Arbeitsmitteln

Herstellerangaben

Wartungs- und Prüfintervalle gemäß Betriebsanleitung


? Inhalte eines Prüfprotokolls

Ein vollständiges Prüfprotokoll sollte folgende Angaben enthalten:

  • Bezeichnung des Arbeitsmittels
  • Inventarnummer / Standort
  • Prüfdatum und nächster Prüftermin
  • Prüfart (Sichtprüfung, Funktionsprüfung, Messung)
  • Prüfer (Name, Qualifikation, ggf. externe Firma)
  • Festgestellte Mängel / Abweichungen
  • Bewertung der Betriebssicherheit
  • Empfohlene Maßnahmen / Fristen zur Mängelbeseitigung
  • Unterschrift / Freigabe

? Beispielhafte Darstellung – Prüfprotokoll

Nr.

Arbeitsmittel

Inventar-Nr.

Prüfdatum

Prüfer

Ergebnis

Mängel

Maßnahme

Nächste Prüfung

1

Elektro-Bohrmaschine

2025-001

15.08.2025

Max Mustermann

bestanden

keine

15.08.2026

2

Stehleiter (Alu)

2025-002

15.08.2025

Sicherheitsbeauftragte

nicht bestanden

Spreizsicherung defekt

Reparatur oder Austausch

nach Instandsetzung

3

Druckluftschlauch

2025-003

15.08.2025

Externer Prüfer

bestanden

leichte Rissbildung

Kontrolle in 3 Monaten

15.11.2025


?️ Nutzen und Bedeutung

  • Nachweis der durchgeführten Prüfungen
  • Erhöhung der Arbeitssicherheit und Betriebssicherheit
  • Grundlage für Wartung und Instandhaltung
  • Erfüllung gesetzlicher Dokumentationspflichten
  • Unterstützung bei Audits, Zertifizierungen und Behördenprüfungen

? Dokumentation & Aufbewahrung

  • Prüfprotokolle müssen schriftlich oder digital vorliegen
  • Aufbewahrungspflicht: mindestens bis zur nächsten Prüfung, bei sicherheitsrelevanten Arbeitsmitteln ggf. länger
  • Prüfstatus sollte sichtbar gekennzeichnet sein (z. B. Prüfplakette, QR-Code, Prüfvermerk)

 

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