F17 Teilnahmebescheinigung Schulung

 

Was ist eine Teilnahmebescheinigung für Schulungen?

Eine Teilnahmebescheinigung bestätigt, dass eine Person an einer Schulung, Unterweisung oder Fortbildung im Bereich Arbeitsschutz teilgenommen hat. Sie dient als Nachweis gegenüber Behörden, Berufsgenossenschaften und im Rahmen der betrieblichen Dokumentation.


⚖️ Rechtsgrundlagen

Die Ausstellung von Teilnahmebescheinigungen ergibt sich aus der Pflicht zur Unterweisung und Qualifizierung im Arbeitsschutz:

Gesetz / Regelwerk

Relevanter Abschnitt / Inhalt

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

§12: Unterweisung der Beschäftigten

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

§14: Unterweisung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

Betriebssicherheitsverordnung

§12: Unterweisung bei Verwendung von Arbeitsmitteln

DGUV Vorschrift 1

§4: Unternehmerpflichten zur Unterweisung

ASiG – Gesetz über Fachkräfte für Arbeitssicherheit

§6: Mitwirkung bei Schulungen und Unterweisungen


? Inhalte einer Teilnahmebescheinigung

Eine vollständige Bescheinigung sollte folgende Angaben enthalten:

  • Name des Teilnehmers
  • Titel und Thema der Schulung
  • Datum und Dauer der Veranstaltung
  • Ort der Schulung (Präsenz oder Online)
  • Name und Funktion der durchführenden Person / Institution
  • Bestätigung der erfolgreichen Teilnahme
  • Unterschrift und ggf. Stempel des Veranstalters

? Beispielhafte Darstellung – Teilnahmebescheinigung

Teilnahmebescheinigung

 

Hiermit wird bestätigt, dass

 

Herr/Frau ___________________________

 

an der Schulung zum Thema

 

„Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen gemäß GefStoffV“

 

am 22.08.2025 von 09:00 bis 12:30 Uhr

 

in Ketsch erfolgreich teilgenommen hat.

 

Die Schulung umfasste Inhalte gemäß §12 ArbSchG und §14 GefStoffV.

 

___________________________        ___________________________

Name der Schulungsleitung          Unterschrift / Stempel


?️ Nutzen und Bedeutung

  • Rechtssicherer Nachweis der Unterweisung
  • Grundlage für Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen
  • Unterstützung bei Audits, Zertifizierungen und Behördenkontrollen
  • Dokumentation der Qualifikation von Mitarbeitenden
  • Bestandteil der Personalakte oder Schulungsdatenbank

? Dokumentation & Aufbewahrung

  • Schriftlich oder digital (z.B. als PDF, in Schulungssoftware)
  • Aufbewahrungspflicht: mindestens 2 Jahre, bei Gefahrstoffschulungen: 5 Jahre
  • Empfehlung: Schulungsübersicht mit Erinnerungsfunktion führen

 

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ASM Safety-Pilot © JKComputing GmbH, Stand: August 2025