Was ist ein Arbeitsschutzausschuss (ASA)?
Der Arbeitsschutzausschuss ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Gremium (§ 11 ASiG), das sich regelmäßig mit Fragen des betrieblichen Arbeitsschutzes befasst. Ziel ist die gemeinsame Beratung, Koordination und Weiterentwicklung von Maßnahmen zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.
⚖️ Rechtsgrundlagen
Gesetz / Regelwerk |
Relevanter Abschnitt / Inhalt |
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) |
§ 11: Pflicht zur Einrichtung eines ASA ab 20 Beschäftigten |
DGUV Vorschrift 1 |
§ 3, § 4: Unternehmerpflichten zur Organisation des Arbeitsschutzes |
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) |
§ 3, § 5: Organisation und Gefährdungsbeurteilung |
BetrSichV / GefStoffV |
indirekt relevant bei Maßnahmenplanung |
? Zusammensetzung des ASA
Mindestens folgende Personen müssen teilnehmen:
Weitere Teilnehmende können je nach Thema eingeladen werden (z. B. Brandschutzhelfer, Führungskräfte, externe Berater).
? Musterprotokoll – Arbeitsschutzausschuss
Arbeitsschutzausschuss – Protokoll
Datum: 22.08.2025
Uhrzeit: 10:00–11:30 Uhr
Ort: Besprechungsraum 2, Verwaltung
Teilnehmende:
Tagesordnungspunkte:
Beschlüsse / Maßnahmen:
Nr. |
Maßnahme / Thema |
Verantwortlich |
Frist |
Status |
1 |
Neue PSA-Modelle zur Anprobe bereitstellen |
SIFA |
30.09.2025 |
in Vorbereitung |
2 |
Brandschutzschulung für Lagerpersonal |
Sicherheitsbeauftragte |
15.10.2025 |
geplant |
3 |
Aktualisierung der Betriebsanweisungen |
SIFA + Führungskräfte |
01.10.2025 |
offen |
Unterschrift Protokollführer:
Peter Fachkraft (SIFA)
? Dokumentation & Aufbewahrung