F23 Verkehrswege und Lagerflächen

? F23 Verkehrswege und Lagerflächen

? Was sind Verkehrswege und Lagerflächen im Arbeitsschutz?

Verkehrswege und Lagerflächen sind alle betrieblichen Bereiche, die dem innerbetrieblichen Transport, der Fortbewegung und der Lagerung von Materialien dienen. Ihre sichere Gestaltung ist essenziell, um Unfälle durch Stolpern, Zusammenstöße oder herabfallende Lasten zu vermeiden.


⚖️ Rechtsgrundlagen

Gesetz / Verordnung

Relevanter Paragraph / Inhalt

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

§ 3a: Anforderungen an Verkehrswege und Lagerflächen

ASR A1.3

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung

ASR A2.3

Fluchtwege und Notausgänge

DGUV Vorschrift 1

§ 4: Grundsätze der Prävention

BetrSichV

§ 3, § 5: sichere Gestaltung von Arbeitsmitteln und Umgebung


?️ Arten von Verkehrswegen und Lagerflächen

  • Fußwege: markierte Gehbereiche, rutschhemmend, frei von Hindernissen
  • Fahrwege: für Gabelstapler, Hubwagen etc., mit Sichtkontakt und Warnsystemen
  • Fluchtwege: dauerhaft freizuhalten, mit eindeutiger Kennzeichnung
  • Lagerflächen: Regale, Palettenplätze, Gefahrstofflager mit spezifischen Anforderungen

? Beispielhafte Inhalte einer Unterweisung oder Kontrolle

Thema

Inhalt der Maßnahme / Kontrolle

Kennzeichnung

Bodenmarkierungen, Verkehrszeichen, Warnhinweise

Freihaltung

Keine Lagerung auf Verkehrswegen oder Fluchtwegen

Beleuchtung

Ausreichende Sichtverhältnisse, Notbeleuchtung

Lagerung

Stabile Regale, Lastverteilung, Zugriffssicherheit

Verkehrsregelung

Einbahnstraßenprinzip, Vorrangregeln, Sichtkontakt


?️ Dokumentation

  • Schriftlich oder digital
  • Checklisten zur Begehung, Mängellisten, Maßnahmenprotokolle
  • Unterweisungsnachweise für Beschäftigte
  • Aufbewahrungspflicht: mindestens 2 Jahre
  • Optional: Verknüpfung mit Unfallstatistik und Gefährdungsbeurteilung

Warum sind Verkehrswege und Lagerflächen wichtig?

  • Vermeidung von Stolper-, Rutsch- und Zusammenstoßunfällen
  • Erfüllung gesetzlicher Anforderungen und ASR-Vorgaben
  • Verbesserung der Arbeitsorganisation und Materialfluss
  • Nachweis im Schadensfall und gegenüber Aufsichtsbehörden

 

 

 

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