F25 Gefahrstoff-Notfallmaßnahmen

? F25 Gefahrstoff-Notfallmaßnahmen

? Was sind Gefahrstoff-Notfallmaßnahmen?

Gefahrstoff-Notfallmaßnahmen sind vorbereitete Handlungsanweisungen für den Fall eines Zwischenfalls mit gefährlichen Stoffen — etwa bei Austritt, Verschüttung, Brand oder Exposition. Sie dienen dem Schutz von Menschen, Umwelt und Sachwerten und müssen klar dokumentiert und regelmäßig geübt werden.


⚖️ Rechtsgrundlagen

Gesetz / Verordnung

Relevanter Paragraph / Inhalt

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

§ 8, § 14: Schutzmaßnahmen und Unterweisung bei Gefahrstoffen

TRGS 555

Betriebsanweisung und Notfallmaßnahmen bei Gefahrstoffen

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

§ 5: Gefährdungsbeurteilung – auch für Notfälle

DGUV Vorschrift 1

§ 4: Grundsätze der Prävention


?️ Arten von Notfallmaßnahmen

  • Technische Maßnahmen: Absaugung, Notduschen, Rückhalteeinrichtungen
  • Organisatorische Maßnahmen: Alarmpläne, Meldewege, Evakuierung
  • Persönliche Maßnahmen: Erste Hilfe, Dekontamination, PSA-Wechsel
  • Externe Maßnahmen: Feuerwehr, Umweltbehörde, Giftinformationszentrum

? Beispielhafte Inhalte einer Gefahrstoff-Notfallanweisung

Szenario

Maßnahme

Chemikalienaustritt

Bereich absperren, Absorptionsmittel einsetzen, Lüften

Hautkontakt

Sofort mit Wasser spülen, Notdusche nutzen, Arzt aufsuchen

Einatmen von Dämpfen

Frischluftzufuhr, betroffene Person lagern, Rettungsdienst rufen

Brand mit Gefahrstoffen

Feuerlöscher nach Stoffklasse, Fluchtwege nutzen, Feuerwehr rufen

Verschüttung im Lager

Schutzkleidung anlegen, Stoff aufnehmen, Entsorgung dokumentieren


?️ Dokumentation

  • Schriftlich oder digital
  • Notfallkarten je Gefahrstoff oder Stoffgruppe
  • Schulungsnachweise zur Anwendung
  • Aufbewahrungspflicht: mindestens 3 Jahre
  • Optional: Verknüpfung mit Gefahrstoffverzeichnis und Betriebsanweisungen

Warum sind Gefahrstoff-Notfallmaßnahmen wichtig?

  • Schutz von Leben und Gesundheit bei akuten Zwischenfällen
  • Erfüllung gesetzlicher Anforderungen zur Gefahrenabwehr
  • Minimierung von Umweltschäden und Sachverlusten
  • Nachweis gegenüber Behörden und Berufsgenossenschaften

 

 

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