F26 Fremdfirmenkoordination / Zutrittsregelung

? F26 Fremdfirmenkoordination / Zutrittsregelung

? Was ist Fremdfirmenkoordination?

Fremdfirmenkoordination umfasst alle organisatorischen und sicherheitsrelevanten Maßnahmen, die bei der Beschäftigung externer Dienstleister im Betrieb notwendig sind. Ziel ist die sichere Einbindung von Fremdfirmen in bestehende Arbeitsprozesse unter Berücksichtigung von Gefährdungen, Zuständigkeiten und rechtlichen Pflichten.


⚖️ Rechtsgrundlagen

Gesetz / Verordnung

Relevanter Paragraph / Inhalt

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

§ 8: Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber

DGUV Vorschrift 1

§ 6: Koordination bei Tätigkeiten mehrerer Unternehmen

BetrSichV

§ 12: Unterweisung und Information bei Arbeitsmittelgebrauch

Gefahrstoffverordnung

§ 14: Unterweisung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen


?️ Typische Koordinationsmaßnahmen

  • Zutrittsregelung: Anmeldung, Zugangskontrolle, Sicherheitskennzeichnung
  • Einweisung: Sicherheitsunterweisung, Betriebsregeln, Ansprechpartner
  • Gefährdungsabgleich: gegenseitige Information über Risiken und Schutzmaßnahmen
  • Verantwortlichkeitsklärung: klare Zuständigkeiten für Sicherheit und Organisation
  • Begleitung / Kontrolle: Sicherheitsbegehungen, Einhaltung der Regeln

? Beispielhafte Inhalte einer Fremdfirmeneinweisung

Thema

Inhalt der Einweisung / Maßnahme

Betriebsregeln

Rauchverbot, Handyverbot, Meldepflicht bei Zwischenfällen

Fluchtwege

Lageplan, Sammelstellen, Verhalten im Alarmfall

Gefahrstoffumgang

Schutzmaßnahmen, PSA, Notfallmaßnahmen

Maschinenbedienung

Verbotene Bereiche, Freigabeprozesse

Ansprechpartner

Sicherheitsbeauftragte, Projektleitung, Erste Hilfe


?️ Dokumentation

  • Schriftlich oder digital
  • Einweisungsprotokoll mit Datum, Firma, Teilnehmer, Unterschrift
  • Zutrittsliste mit Zeitfenster und Tätigkeitsbeschreibung
  • Aufbewahrungspflicht: mindestens 2 Jahre
  • Optional: Verknüpfung mit Erlaubnisscheinen, Gefährdungsbeurteilung und PSA-Liste

Warum ist Fremdfirmenkoordination wichtig?

  • Vermeidung von Schnittstellenrisiken und Unfällen
  • Erfüllung gesetzlicher Koordinationspflichten
  • Schutz der eigenen Beschäftigten und der Fremdfirmenmitarbeiter
  • Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaften

 

 

 

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