? F28 Schutzmaßnahmen bei Alleinarbeit
? Was ist Alleinarbeit?
Alleinarbeit liegt vor, wenn eine Person außerhalb der Sicht- und Rufweite anderer tätig ist und im Notfall keine direkte Hilfe erwarten kann. Typische Beispiele sind Nachtwachen, Wartungsarbeiten in abgelegenen Bereichen oder Tätigkeiten in Einzelbüros. Besondere Schutzmaßnahmen sind erforderlich, um Risiken zu minimieren und schnelle Hilfe sicherzustellen.
⚖️ Rechtsgrundlagen
Gesetz / Verordnung |
Relevanter Paragraph / Inhalt |
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) |
§ 5: Gefährdungsbeurteilung – auch bei Alleinarbeit |
DGUV Regel 112-139 |
Einsatz von Personen mit Alleinarbeit |
DGUV Vorschrift 1 |
§ 4: Grundsätze der Prävention |
BetrSichV |
§ 3, § 5: sichere Gestaltung der Arbeitsbedingungen |
?️ Arten von Schutzmaßnahmen
? Beispielhafte Inhalte einer Maßnahmeplanung
Tätigkeit |
Schutzmaßnahme / Ausstattung |
Wartung in abgeschottetem Bereich |
Personen-Notsignalgerät, Meldeintervall 15 Min |
Nachtarbeit im Einzelbüro |
Mobiltelefon, regelmäßige Kontrollanrufe |
Arbeiten in Schächten |
Zwei-Wege-Kommunikation, Sichtkontakt, Rettungsausrüstung |
Alleinarbeit mit Gefahrstoffen |
Notrufsystem, Schulung zur Dekontamination |
?️ Dokumentation
✅ Warum sind Schutzmaßnahmen bei Alleinarbeit wichtig?