F29 Arbeitsmedizinische Vorsorgeangebote

? F29 Arbeitsmedizinische Vorsorgeangebote

? Was sind arbeitsmedizinische Vorsorgeangebote?

Arbeitsmedizinische Vorsorgeangebote sind präventive Untersuchungen, die Arbeitgeber Beschäftigten bei bestimmten Tätigkeiten freiwillig anbieten müssen. Sie dienen der Früherkennung gesundheitlicher Risiken und der Beratung über geeignete Schutzmaßnahmen. Auch bei Ablehnung muss das Angebot dokumentiert werden.


⚖️ Rechtsgrundlagen

Gesetz / Verordnung

Relevanter Paragraph / Inhalt

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

§ 5: Gefährdungsbeurteilung – auch gesundheitliche Belastungen

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)

§ 4: Angebotsvorsorge bei bestimmten Tätigkeiten

DGUV Vorschrift 1

§ 4: Grundsätze der Prävention


?️ Arten von Angebotsvorsorge

  • Bildschirmarbeit: bei mehr als 1 Stunde täglich
  • Feuchtarbeit: z. B. Reinigungstätigkeiten mit Hautkontakt
  • Lärmexposition: unterhalb der Pflichtvorsorge-Grenzwerte
  • Tätigkeiten mit Infektionsrisiko: z. B. Pflege, Labor
  • Tätigkeiten mit psychischer Belastung: z. B. Schichtarbeit, Alleinarbeit

? Beispielhafte Inhalte einer Vorsorge

Tätigkeit

Inhalt der Vorsorgeuntersuchung

Bildschirmarbeit

Sehfähigkeit, Augenbelastung, Beratung zu Ergonomie

Feuchtarbeit

Hautzustand, Beratung zu Hautschutzmitteln

Lärmexposition

Gehörtest, Beratung zu Gehörschutz

Infektionsrisiko

Impfstatus, Beratung zu Hygienemaßnahmen

psychische Belastung

Gespräch über Stressfaktoren, Empfehlungen zur Prävention


?️ Dokumentation

  • Schriftlich oder digital
  • Einladung zur Vorsorge, Annahme oder Ablehnung durch Beschäftigte
  • Vorsorgekartei (nicht mit Diagnosen, nur mit Anlass und Ergebnis)
  • Aufbewahrungspflicht: mindestens 10 Jahre
  • Optional: Verknüpfung mit Gefährdungsbeurteilung und Unterweisungsnachweisen

Warum sind Vorsorgeangebote wichtig?

  • Früherkennung gesundheitlicher Risiken
  • Erfüllung gesetzlicher Schutzpflichten
  • Stärkung des Vertrauens und der Gesundheitskompetenz der Beschäftigten
  • Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaften

 

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