F32 Ergonomische Arbeitsplatzbewertung

? F32 Ergonomische Arbeitsplatzbewertung

? Was ist eine ergonomische Arbeitsplatzbewertung?

Die ergonomische Arbeitsplatzbewertung analysiert die körperliche Belastung und Gestaltung von Arbeitsplätzen, um gesundheitliche Risiken wie Muskel-Skelett-Erkrankungen, Verspannungen oder Fehlhaltungen zu vermeiden. Sie ist ein zentraler Bestandteil der präventiven Arbeitsgestaltung und kann sowohl für Büro- als auch für gewerbliche Tätigkeiten durchgeführt werden.


⚖️ Rechtsgrundlagen

Gesetz / Verordnung

Relevanter Paragraph / Inhalt

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

§ 5: Gefährdungsbeurteilung – auch physische Belastungen

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

§ 3a: Anforderungen an ergonomische Gestaltung

ASR A1.2 / A1.3 / A3.4

Raumabmessungen, Kennzeichnung, Beleuchtung

DGUV Information 208-033

Ergonomie am Arbeitsplatz


?️ Typische Bewertungsbereiche

  • Körperhaltung: Sitz-/Stehposition, Bewegungsfreiheit, Zwangshaltungen
  • Greifräume und Höhen: Erreichbarkeit von Werkzeugen und Bedienelementen
  • Beleuchtung und Klima: Blendfreiheit, Temperatur, Luftqualität
  • Arbeitsmittel: höhenverstellbare Tische, ergonomische Stühle, Monitorposition
  • Tätigkeitswechsel und Pausen: Abwechslung, Mikropausen, Belastungssteuerung

? Beispielhafte Inhalte einer Bewertung

Arbeitsplatztyp

Bewertungskriterium / Maßnahme

Büroarbeitsplatz

Monitorhöhe, Sitzposition, Pausenregelung

Montagearbeitsplatz

Greifraumoptimierung, höhenverstellbare Werkbank

Lager / Logistik

Heben/Tragen, Bodenbeschaffenheit, PSA

Laborarbeitsplatz

Sitz-/Stehwechsel, Armstützen, Beleuchtung


?️ Dokumentation

  • Schriftlich oder digital
  • Bewertungsbogen je Arbeitsplatztyp
  • Maßnahmenplan mit Verantwortlichkeiten und Fristen
  • Aufbewahrungspflicht: mindestens 3 Jahre
  • Optional: Verknüpfung mit Gefährdungsbeurteilung, Vorsorgeangeboten und Unterweisungen

Warum ist die ergonomische Arbeitsplatzbewertung wichtig?

  • Vermeidung von Muskel-Skelett-Erkrankungen und chronischen Beschwerden
  • Erfüllung gesetzlicher Anforderungen zur menschengerechten Gestaltung
  • Erhöhung von Komfort, Konzentration und Produktivität
  • Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaften

 

 

 

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